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  Lagerfeuer 
 Damit ihr Lagerfeuer ein Erfolg wird, einige Informationen für Sie:
Private Lagerfeuer mit den Abmessungen 1,00 m x 1,00 m (Höhe x Durchmesser) bedürfen seit dem 01.01.2015 keiner ordnungsbehördlichen Ausnahmegenehmigung mehr und können im Rahmen der geltenden Umweltschutzbestimmungen und unter Beachtung der Waldbrandgefahrstufe abgehalten werden.

Größere Lagerfeuer sind grundsätzlich bei der Stadtverwaltung Schkeuditz im Ordnungsamt anzumelden. Das dazugehörige Formular finden Sie hier.


Wer keine Anmeldung besitzt und die Feuerwehr alarmiert wird, muss die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr übernehmen! Dies ist im SächsBRKG § 69 Absatz 3 Nr. 1 festgehalten.














 Bitte beachten Sie die aktuelle Waldbrandgefährdung:
Informationen zur aktuellen Waldbrandgefährdung finden Sie hier: