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Neuregelung der Stadt Schkeuditz zum Abbrennen eines Lagerfeuers

Datum: 10:00 - 04.02.2015

Private Lagerfeuer mit den Abmessungen 1,00 m x 1,00 m (Höhe x Durchmesser) bedürfen seit dem 01.01.2015 keiner ordnungsbehördlichen Ausnahmegenehmigung mehr und können im Rahmen der geltenden Umweltschutzbestimmungen und unter Beachtung der Waldbrandgefahrstufe abgehalten werden.
Für größere Lagerfeuer kann in Ausnahmefällen durch das Ordnungsamt auf Antrag eine Ausnahme-genehmigung erteilt werden. Diese wird jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt. Die Erteilung einer solchen Genehmigung erfolgt unter Anlegung eines strengen Maßstabes, um Belästigungen und Gefährdungen für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten.
Der Antrag ist mind. 2 Wochen vor dem geplanten Lagerfeuer in schriftlicher Form beim Ordnungsamt der Stadt Schkeuditz zu stellen (Formulare sind beim Ordnungsamt und den Ortsteilverwaltungen erhältlich).



Wichtige Hyperlinks
http://www.schkeuditz.de/s....asp?action=detail&id=860
Artikel verfasst am 10:00 - 04.02.2015 von Kurt Schmieder

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